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Vorbeugender Brandschutz in Kulturbetrieben - Betrieblich-organisatorische Maßnahmen sind unentbehrlich
Dipl.-Ing. (FH) Marco Schmöller • Nov. 29, 2021

Museen, Archive und Bibliotheken sind recht häufig von Bränden betroffen. Allein im Jahr 2015 hat es in mindestens 19 kulturellen bzw. historischen Liegenschaften gebrannt, darunter einige Feuer mit verheerenden und sogar tödlichen Folgen. Um das Ausbrechen von Bränden zu verhindern, ist der sog. organisatorische Brandschutz von ganz besonderer Bedeutung.


Brandverhütung ist das Ziel

Unter »vorbeugendem Brandschutz« (auch Brandverhütung) fasst man alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes durch Feuer oder Rauch vorzubeugen. Abzugrenzen davon ist der sog. »abwehrende Brandschutz«, der die Belange der Feuerwehr beim Löschen oder Eindämmen eines Brandes betrifft.


Während beim vorbeugenden Brandschutz nahezu durchgängig bau- oder anlagentechnische Maßnahmen im Zentrum des Interesses stehen, werden betrieblich-organisatorische Vorkehrungen nicht selten als nachrangig betrachtet – obwohl gerade durch sie das Entstehen von Bränden besonders effektiv verhindert werden kann.


Vorbeugender Brandschutz wird in drei wesentliche Bereiche untergliedert:

  • Baulicher oder bautechnischer Brandschutz (passiver Brandschutz)
  • Anlagentechnischer Brandschutz (aktiver Brandschutz)
  • Betrieblich-organisatorischer Brandschutz („interaktiver Brandschutz“)


Bauliche Maßnahmen – hierunter fasst man z.B. Wände, Decken, Brandabschnitte, Brandschutztüren oder Fluchtwege – werden hierzulande in verschiedenen DIN bzw. DIN EN geregelt. Als passive Maßnahmen kann ihre Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden, aber ein Brandereignis verhindern kann der bautechnische Brandschutz nicht. Dies gilt auch für den anlagentechnischen Brandschutz, der alle technischen Anlagen und Einrichtungen umfasst, die z.B. der Detektion, der Auslösung eines Alarms und der Bekämpfung eines Brandes dienen bzw. seine Ausbreitung eindämmen oder behindern. Dazu gehören etwa Brandmeldeanlagen (BMA), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Feststellanlagen für Brand- und Rauchschutztüren und selbsttätige Feuerlöschanlagen wie Sprinkler- oder Gaslöschanlagen.


Nutzung bestimmt den Brandschutz

Bau- oder anlagentechnische Maßnahmen sind bauordnungsrechtlich zwingend vorgeschrieben, können aber die Entstehung eines Brandes nicht verhindern. Dieses Ziel kann nur durch den betrieblich-organisatorischen Brandschutz erreicht werden, dessen zentrale Leitgedanken die konkrete Nutzung von Gebäuden sowie die daraus resultierenden Nutzungsspezifika sind. Davon ausgehend lassen Betreiber und / oder Nutzer von Gebäuden ein spezifisches Brandschutzkonzept erstellen, das Brandrisiken analysiert und wirksame Gegenmaßnahmen definiert.


Es umfasst neben den o.g. Maßnahmen u.a. auch die Erstellung einer Brandschutzordnung (DIN 14096), das Anbringen von Flucht- und Rettungsplänen (DIN ISO 23601) und – sofern erforderlich – die Erstellung eines Feuerwehrplanes (DIN 14095). Diese `klassischen´ Mittel dokumentieren nicht nur die konkreten Maßnahmen, sondern sie geben den Nutzern, vor allem aber den meist ortsfremden Rettungskräften der Feuerwehr während des Einsatzes eine unersetzliche und mitunter lebenswichtige Orientierung im Gebäude.


Um jedoch den Ausbruch und die Ausbreitung eines Feuers tatsächlich zu verhindern, muss eine Brandschutzordnung täglich „gelebt“ werden. Das beginnt bei der strikten Einhaltung relativ einfacher Maßnahmen: Das Verbot des Rauchens und offenen Feuers, das dauerhafte Freihalten von Flucht- und Rettungswegen sowie die stete Funktionstüchtigkeit brandschützender Bauteile wie Türen, Feststellanlagen usw.


Gefährdungsbeurteilungen werden wichtiger

Bislang wurden Vorgaben aus dem Arbeitsstättenrecht bzw. aus berufsgenossenschaftlichen Regelungen (DGUV) und neuerdings auch aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) weniger dazu genutzt, vorbeugende Brandschutzmaßnahmen abzuleiten. Zukünftig wird es jedoch immer mehr die Aufgabe von Betreibern und Nutzern sein, anhand konkreter Gefährdungsbeurteilungen auch das Brandentstehungsrisiko zu bewerten. Denn erst die durchgängige Analyse von Gefährdungen und die hieraus ableitbaren Gegenmaßnahmen bereits im Vorfeld der Entstehung eines Brandes sind effektives Mittel, um das Thema Brandschutz nachhaltig und zukunftsfähig zu halten, d.h. es bleibt bei dem altbekannten Motto: „Gefahr erkannt – Gefahr gebannt“.


Welche konkreten Maßnahmen könnten im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes in Bezug auf die betrieblich-organisatorischen Maßnahmen im Fokus stehen? Beispielhaft seien erwähnt:


  • ständiges Rauchverbot sowie Verbot offener Zündquellen
  • dauerhaftes Freihalten von Flucht- und Rettungswegen in Verbindung mit deren Kennzeichnung
  • regelmäßige Schulungen von Betriebsangehörigen im Rahmen der Brandschutzordnung; dazu zählt auch die Ausbildung zur Benutzung von Handfeuerlöschern nach ASR A 2.2
  • regelmäßige Prüfung elektrotechnischer Geräte nach berufsgenossenschaftlichem Regelwerk, um Zündquellen zu vermeiden; dazu zählt auch die Prüfung festinstallierter Elektroanlagen innerhalb des Gebäudes
  • regelmäßige Wartungszyklen von Technik, die durchgängig gefahrauslösend sein kann
  • Gefährdungsbeurteilung und Analyse von konkreten Handlungen bzw. Tätigkeiten innerhalb von Gebäuden; mit Blick auf Kulturbetriebe ist im Besonderen an mögliche Brandlasten in Depots zu denken sowie an den Umgang mit Lösemitteln u.a. Chemikalien, z.B. in Restaurierungswerkstätten


Es ist davon auszugehen, dass es zukünftig nicht mehr ausreichen wird, im Rahmen der Genehmigungsphase ein Brandschutzkonzept zu erstellen und durch Fachleute ausführen zu lassen. Vielmehr wird es für Nutzer und Betreiber darum gehen, das Brandschutzkonzept dauerhaft „mit Leben“ zu füllen, d.h. die vereinbarten Maßnahmen zum vorbeugenden betrieblich-organisatorischen Brandschutz kontinuierlich im Blick zu haben und konsequent umzusetzen. Die Vorschriften zum Brandschutz sind kein Selbstzweck. Sie dienen vorrangig dazu, Leben zu sichern und zu retten – sowohl das der Gebäudenutzer, als auch der Einsatzkräfte der Feuerwehr. Bau- und anlagentechnische Vorkehrungen unterstützen den aktiven und passiven Brandschutz, aber sie können das achtsame und umsichtige Verhalten der Nutzer und Betreiber nicht ersetzen.


Dieser Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift Kulturbetrieb (www.kulturbetrieb-magazin.de) Ausgabe Februar 201

von Dipl.-Ing. (FH) Marco Schmöller 29 Nov., 2021
Jede Arbeitsstätte und daher auch Museen, Archive und Bibliotheken müssen mit Blick auf den Brandschutz geeignete technische Einrichtungen und Geräte vorhalten, um die Entstehung von Bränden zu verhindern bzw. ihre Ausbreitung einzudämmen. Der Feuerlöscher gehört dazu. Hocheffektiv, aber vielfach unterschätzt. In Deutschland wird der Brandschutz in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Dabei wird im Rahmen der Vorbeugung nach baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Maßnahmen unterschieden. Zu Letzteren zählen nicht nur so komplexe Systeme wie Brandmeldeanlagen (BMA), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Feststellanlagen für Brand- und Rauchschutztüren und selbsttätige Feuerlöschanlagen (z.B. Sprinkler- oder Gaslöschanlagen), sondern auch der `simple´, manuell zu bedienende Feuerlöscher. Dabei handelt es sich um ein tragbares, max. 20 Kilogramm schweres Gerät, das der Löschung von Klein- und Entstehungsbränden dient. Während Feuerlöschanlagen einen Brand oftmals nur eindämmen, können Feuerlöscher im wahren Sinne des Wortes ein Feuer vollständig löschen – vorausgesetzt, der Brandherd wird schnell entdeckt und die Löschmaßnahme wird zügig und richtig durchgeführt. Die Brandklasse entscheidet über den Löscher. Um Klein- und Entstehungsbrände wirksam löschen zu können, müssen die Geräte rasch auffindbar und jederzeit einsatzbereit sein (Überprüfungspflicht!). Darüber hinaus sollte der Nutzer mit der Handhabung des Gerätes vertraut sein und wissen, welches Löschmittel für welche Art von Brand (sog. Brandklasse) das geeignete ist. Auskunft dazu und zu anderen Belangen geben fünf Schriftfelder auf den Geräten. Die Brandklassen, für die ein Löscher geeignet ist, sind auf jedem Gerät mit Buchstaben (A, B, C, D und F) und Piktogrammen angegeben. Aufgrund der üblichen Brandlasten in Kulturbetrieben ist besonders an Feststoffbrände der Kategorie „A“ zu denken (z.B. organische Stoffe). Befinden sich jedoch z.B. Restaurierungswerkstätten im Gebäude, können auch die Kategorien B oder C (flüssige bzw. gasförmige Stoffe) relevant sein. Je nach Einsatzort der Feuerlöscher sind mögliche Sekundärschäden zu bedenken. Für Archive, Bibliotheken und Museen wird dringend davon abgeraten, ABC-Pulverlöscher zu verwenden. Diese sind löschtechnisch hoch effektiv, aber aufgrund der staubigen und chemischen Substanzen für Kunst- und Kulturgut nicht brauchbar. Ähnliches gilt für die chemischen Auswirkungen von CO2-Löschern. Mit Blick auf den Schutz der Kulturgüter sind Wasser- oder Schaumlöscher besser geeignet. Wie viele Geräte sind vorzuhalten und wo? Neben den Bauordnungen gibt u.a. die „Technische Regel für Arbeitsstätten“ (ASR A2.2) Auskunft über Maßnahmen gegen Brände. Während Kap. 4 über die „Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln“ informiert (z.B. Brandklassen und Löschmitteleinheiten) und Kap. 6 sich mit dem „Betrieb“ befasst (u.a. regelmäßige Wartung und Prüfung sowie Brandschutzhelfer), ist die „Ausstattung von Arbeitsstätten“ Gegenstand von Kap. 5. Unter Punkt 5.2 heißt es: „Der Arbeitgeber hat Feuerlöscheinrichtungen nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Anzahl (…) bereitzustellen.“ Eine konkrete Bedarfsermittlung kann z.B. im Rahmen einer sog. Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Zu deren Parametern zählen u.a. die Grundfläche des Gebäudes, die Einstufung der Brandgefährdung und die sog. Löschmitteleinheiten (LE), die jedoch keine quantitativen, sondern qualitative Größen beschreiben. Mit Blick auf die „Grundanforderungen zur Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen“ haben Arbeitgeber sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten: „Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind, (…) die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher möglichst nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufweglänge) beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten, (…) die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In Deutschland werden die Entwicklung, Fertigung, Überprüfung und Zulassung von Feuerlöschern übrigens ausschließlich von der MPA Dresden GmbH im sächsischen Freiberg begleitet bzw. durchgeführt. Auch wenn es hierzulande (noch) kein eigenes Feuerlöscher-Museum gibt, so findet sich der unübersehbare und unentbehrliche Helfer dennoch in vielen Sammlungen, deren kleinere und größere Bestände eine mehr als 100-jährige technische Entwicklung dokumentieren. Dieser Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift Kulturbetrieb (www.kulturbetrieb-magazin.de) Ausgabe Mai 2016
von Dipl.-Ing. (FH) Marco Schmöller 29 Nov., 2021
Vorrangige Ziele staatlicher bzw. behördlicher Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz sind der Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit. Dagegen muss der Schutz von Sachwerten selbstverantwortlich geplant, umgesetzt und kontrolliert werden – das gilt auch für Kunst- und Kulturgüter in Archiven und Depots. Es gibt keine Standards für Brandschutz in Depots! Oberste Priorität in den „klassischen“ bauordnungsrechtlichen Anwendungsvorschriften für brandschutztechnische Belange haben die Evakuierung von Personen, die Sicherheit der Rettungskräfte und das Eindämmen bzw. Beseitigen der Gefahren. Neben den Löscharbeiten zählen u.a. Brand- und Trennwände, Abstandsflächen und mindestens zwei bauliche Fluchtwege dazu. Das „klassische“ Bauordnungsrecht formuliert Mindestvorschriften, die sich jedoch nicht mit dem Schutz und der Rettung von Sachwerten wie z.B. Gebäuden, Ausstattung oder technischen Anlagen befassen. Dies liegt allein in der Eigenverantwortung des Eigentümers bzw. Nutzers. Das gilt auch für Immobilien, in denen einzigartige Werte lagern, z.B. Staatsarchive, Kunstdepots und Langzeitarchive. Dem Eigentümer bzw. Nutzer obliegen die Planung, Installation und Wartung geeigneter Löschanlagen oder die Einrichtung gekapselter Sonderbereiche für die Aufbewahrung der wertvollsten Objekte, Dokumente und Archivalien. In diesen Zusammenhang gehören auch geeignete Anlagen für die brandmeldetechnische Überwachung. Nutzungsspezifische Schutzkonzepte vereinbaren! Betreiber bzw. Nutzer von Depots müssen wissen: Das Bauordnungsrecht der Länder formuliert die typischen Brandschutzkonzepte, die jedoch nicht den Schutz von Sachwerten einschließen. Gleichwohl gibt es nutzungsspezifische Konzepte, die sowohl den gesetzeskonformen Personen- und Nachbarschutz als auch den Schutz von Sachwerten und Kulturgütern zum Inhalt haben. Wenn solche Konzepte umgesetzt werden sollen, müssen die Fachleute vom Brandschutz konkret darauf angesprochen werden. In der Praxis ist es häufig so: Betreiber bzw. Nutzer von Depots und Archiven gehen selbstverständlich davon aus, dass die Konzepte und Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz auch für den Schutz der Sachwerte ausgelegt sind. Nicht selten stellt man erst im Nachhinein fest, dass Nutzer und Fachplaner von ganz anderen Voraussetzungen, Bedingungen und Zielen ausgegangen sind. Fachplaner für den Brandschutz sollten aber nicht als „notwendiges Übel“ betrachtet, sondern möglichst früh in den Planungsprozess eingebunden werden. Wesentliche und zielführende Aspekte dabei sind zum einen die bauordnungsrechtlichen Mindestwerte und eine durch die spezifische Nutzung bedingte Definition weiterer Schutzkomponenten. Lösungsvorschläge (Auswahl) Aus der Erfahrung in der Betreuung unterschiedlichster Kultureinrichtungen abschließend einige Anregungen für den Schutz einmaliger Kunst- und Kulturgüter. Bautechnik: In den Depots und Archiven der Vereinigten Domstifter zu Naumburg, Merseburg und des Kollegiatsstiftes Zeitz wurden neben den standardmäßigen Schutzmaßnahmen zusätzlich Gaslöschanlagen eingebaut. Außerdem wurden Vorkehrungen getroffen, um eingesetztes Löschwasser aus dem Gebäude abzuleiten. Dazu dienen Öffnungen in der Außenwand oberhalb der Geschossdecke über den besonders zu schützenden Räumen. Zwischen Depots bzw. Archiven und den angrenzenden Räumen sollte unbedingt eine Sicherheitsschleuse eingebaut werden. Diese dient sowohl dem Sachwertschutz als auch dem feuerwehrtechnischen Einsatz. Die Schleuse schützt das Archiv vor dem Eindringen eines Brandes von außen und umgekehrt das Gebäude bei einem Brand im Inneren des Archivs. Ausstattung: In Archiven und Depots sollten sich keine Arbeitsplätze (z.B. PCs, Kopierer) bzw. technische Geräte für die Pausengestaltung befinden. Es ist menschlich nachvollziehbar, wenn Kühlschränke, Kaffeemaschinen oder Wasserkocher gleich zur Hand sind, aber mit Blick auf den Brandschutz ist dies grundgefährlich, denn elektrisch betriebene Geräte gelten als Brandursache Nr. 1! Hier stehen auch die Vorgesetzten bzw. Beauftragten für den Brandschutz in der Pflicht zu kontrollieren und die gültigen Vorschriften durchzusetzen. Verhalten: Neben defekten Geräten zählt menschliches Fehlverhalten im Umgang mit Feuer oder sonstigen Zündquellen zu den häufigsten Gründen für Brandereignisse. Dazu gehört der umsichtige Umgang mit dem Betrieb technischer Anlagen. Diese sollten beim Betreten von Archiven durch Schlüsselschalter ein- und beim Verlassen unbedingt wieder ausgeschaltet werden. Brandschutztüren sollten nicht mit Keilen festgeklemmt werden, so bequem es auch sein mag. Auch der „Klassiker“ ist nicht zu vergessen: Rauchverbote unbedingt beachten! Dieser Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift Kulturbetrieb (www.kulturbetrieb-magazin.de) Ausgabe August 2015
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